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Ohne Gentechnik

Ohne Gentechnik

Grundsätzlich "ohne Gentechnik" im Tierfutter

"Ohne Gentechnik im Futter" gehört zu den Grundsätzen  von Lippequalität.
Die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenprodukten ("grüne Genrtechnik") in Lippequalität-Betrieben ist grundsätzlich nicht zugelassen ist. Das gilt für Futtermittel, also in der Hühnerhaltung und Eierproduktion, in der Geflügelmast, in der Schweinemast und auch in der Fütterung von Milchkühen und Rindern und im etwaigen Zusatzfutter von Schafen und Ziegen sowie im Fischfutter.

Der Anbau von gentechnisch verändertem Getreide, Kartoffeln, Gemüse und Obst ist in Deutschland generell verboten.

Wer bei Eiern und Milch, bei Joghurt und Käse, bei Schweinefleisch und Schaffleisch "ohne Gentechnik" in Lippe will, kann auf Lippequalität setzen.
Leider ist Fütterung ohne Gentechnik heute teurer: Dadurch werden Tiere (neben der aufwändigeren Haltung) und Tierprodukte auch dadurch etwas teurer. Aber das ist es uns wert.
Die Rinderproduktion in Lippe ist nur schwach ausgeprägt. Deswegen kann Rindfleisch nur im Einzelfall regional und ohne Gentechnik angeboten werden. Wir arbeiten daran, dass sich diese Situation verbessert.

Im Tierfutter wird in Deutschland und weltweit sehr viel gentechnisch verändertes Soja eingesetzt. Das ist nicht nur wegen des übermäßigen Anbaus in ärmeren Ländern der Welt bedenklich. Dort werden wichtige Anbaugebiete für heimnische Lebensmittel durch unsere Tierfuttermittel blockiert, z.B. in Südamerika oder Indien. Es wird auch viel Regenwald dafür unwiederbringlich abgeholzt.

Der Mais (NK603) ist in der Europäischen Union nicht zum Anbau zugelassen, darf aber (leider)  in Tierfutter und Lebensmitteln verwendet werden! Nicht so bei Lippequalität!

Aus diesen Gründen sehen wir auch die Verhandlung zu einem Freihandelsabkommen mit den USA sehr skeptisch, denn der Eintrag von gentechnisch veränderten Pflanzen, Futtermitteln oder auch Lebensmitteln könnte dadurch erzwungen werden.

Bundesverfassungsgericht gegen Gentechnik

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.11.2010 mit Berufung auf den Artikel 20a des Grundgesetzes die Ablehnung der grünen Gentechnik eindeutig bestätigt. In dem Artikel ist der Schutz des natürlichen Lebens als Staasziel festgeschrieben. Da die Gentechnik in elementarer Weise in die Strukturen des Lebens eingreift, habe der Staat hier eine besondere Schutzpflicht.

Das ist einer der Gründe, warum Lippequalität Gentechnik in der Landwirtschaft grundsätzlich ablehnt, auch im Futter. Die Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gezogen werden, können als Gen-Nahrungsmittel bezeichnet werden. Das trifft für die meisten Tier- und Milchprodukte im deugtschen Handel zu! Aber  nicht bei Lippequalität! Denn hier muss "ohne Gemntechnik" gefüttert werden! Und das geht zum Glück.

Bei Lippequalität sind Milch, Joghurt, Käse, Eier, Fisch, Geflügel, Fleisch und Wurstwaren "ohne Gentechnik".

Archive

Lippequalität bedeutet

Qualitätsstandards:
+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

Regionalität:
+ kurze Transportwege
+ Arbeitsplätze und Ausbildung
+ regionale Wertschöpfung

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+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

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+ regionale Wertschöpfung