Unter diesem Zeichen werden regionale Produkte in Lippequalität vermarktet. Achten Sie beim Kauf darauf: auf Produkten, an und in Geschäften, an Marktständen, auf den Tüten, auf Obstschalen, auf Frischhalteverpackungen oder dem Einwickelpapier, manchmal sogar am Fahrradständer und an Autos - und natürlich auf den vielen Feld-, Hof- und Betriebsschildern in Lippe.
Für alle Produkte bei Lippequalität gibt es Produktrichtlinien.
Alle Richtlinien für Lippequalität-Produkte enthalten folgende generellen Bestimmungen:
1. Die unter der Regionalmarke Lippequalität angebotenen Produkte stärken die regionale Wertschöpfung. Erzeuger, Produzenten und Handel haben ihre Produktionsstätten in Lippe.
Das heißt auch, dass das Geld in der Region bleibt und hier arbeitet, dass die Steuern in hiesige Kommunen kommt, dass die regionale Kaufkraft steigt. Das fördert auch den Erhalt von Betrieben mit ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen und wirkt sich positiv gegen das Sterben von Betrieben und Geschäften auf dem Land aus.
2. Die verwendeten Grundmaterialien unserer Produkte stammen nach Möglichkeit aus Lippe. Räumliche Nähe und kurze Transportwege vermeiden Verkehr, schonen die Natur, die Tiere und das Klima. Gleichzeitig bedeutet das wieder mehr Bezug zur Saison.
Die Regionalität ist uns wichtig. Bei uns kennt man die Produzenten und Weiterverarbeiter persönlich, die Produktlinien sind transparent. Kurze Transportwege bedeuten Energieeinsparung, Verkehrsvermeidung und Vermeidung von Autoabgasen und dient dem Schutz der Tiere.
Regionalität bedeutet Frische, aber auch Saisonalität, also einen klaren Bezug zu den natürlichen Anbau- und Erntezeiten in der Region. Deswegen kann es z.B. zu Weihnachten bei Lippequalität keine frischen Erdbeeren geben.
3. Gentechnisch veränderte Futtermittel sind bei Lippequaliltät ausgeschlossen.
Damit vertreten wir nicht nur die Mehrheit der Bevölkerung, sondern erhalten auch die Wahlfreiheit der Verbraucher und der Landwirte. Außerdem schützen wir die Umwelt vor möglichen Gefahren.
Und es geht uns um die Bewahrung des ältesten Kulturgutes der Menschheit für zukünftige Generationen. Pflanzen dürfen aus unserer Sicht nicht Eigentum von Firmen und patentiert werden.
4. Klärschlamm kommt auf den Lippequalität-Feldern nicht zum Einsatz.
Er ist zu sehr belastet, als dass er auf Dauer die Felder verbessert. Vielmehr vergiftet er auf Dauer nicht nur den Acker, sondern auch das Grundwasser. Deswegen geht es auch um Trinkwasserschutz.
5. Die Anforderungen der Produktrichtlinien stellen qualitativ hochwertige Produkte sicher und beschreiben deren interne und externe Kontrolle.
Das ist bei jedem Lippequalität-Produkt anders festgelegt.
6. Dem Lippequalität e.V. sind Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit wichtig.
Dies geschieht in Presse, Radio und Fernsehen, im Internet, auf Märkten und Messen und in Veranstaltugen, durch Informations- und Verteilmaterial und durch Informationsschilder auf Feldern, in Höfen und Betrieben. Gerne auch im direkten Gespräch.