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Produktrichtlinie Trinkwasser

Produktrichtlinie Trinkwasser

Vorbemerkungen (Generalia):
1. Die unter der Regionalmarke Lippequalität angebotenen Produkte sollen die regionale Wertschöpfung stärken. Erzeuger, Produzenten und Handel haben ihren Sitz bzw. ihre Produktionsstätten in Lippe. So werden Arbeits- und Ausbildungsplätze in Lippe erhalten und geschaffen.
2. Die verwendeten Grundmaterialien stammen nach Möglichkeit aus Lippe. Räumliche Nähe, pflegliche Tierhaltung und kurze Transportwege schonen die Natur und das Klima.
3. Auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Futtermittel wird verzichtet. Klärschlamm kommt auf den Feldern nicht zum Einsatz.
4. Die Anforderungen der Produktrichtlinien stellen qualitativ hochwertige Produkte sicher und beschreiben deren Kontrolle.
5. Der Lippequalität e.V. fördert die Produktvermarktung durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, im Internet, auf Veranstaltungen und durch Informations- und Verteilmaterial.

§ 1 Herkunft:

1. Das Trinkwasser der Stadtwerke Detmold GmbH stammt aus insgesamt 4 Quellen und 16 Brunnen im Stadtgebiet Detmold und in den angrenzenden Gebieten am Nordhang des Teutoburger Waldes innerhalb des Kreises Lippe:
4 Quellen im Ortsteil Berlebeck
3 Brunnen im Heidental (Ortsteil Hiddesen)
4 Brunnen am Donoper Teich (Heidenoldendorf)
6 Brunnen im Ortsteil Pivitsheide
3 Brunnen im Ortsteil Klüt

2. Weiterhin besteht eine Verbindungsleitung zum Versorgungsnetz der Stadtwerke Bielefeld, über die bei Bedarf Trinkwasser extern bezogen werden kann (bis zu maximal 10% des Gesamtbedarfs).

§ 2 Produkt und Kontrolle:

1. Das Trinkwasser der Stadtwerke Detmold GmbH erfüllt die gesetzlichen Vorgaben gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und ist somit für den lebenslangen Genuss als Lebensmittel uneingeschränkt geeignet.

2. Die regelmäßige Kontrolle der chemisch-physikalischen sowie der mikrobiologischen Parameter wird an den Wassergewinnungsanlagen und innerhalb des Versorgungsnetzes im Rahmen der geltenden Vorgaben durch ein akkreditiertes und unabhängiges Labor durchgeführt. Die Ergebnisse der Laborkontrollen werden zusammengefasst und vom Versorgungsunternehmen veröffentlicht.

3. Es besteht eine direkte Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt des Kreises Lippe, sobald eine Grenzwertüberschreitung bei den regelmäßigen Kontrollen registriert wird.

4. Die Zusammensetzung des Trinkwassers kann in den einzelnen Versorgungszonen der Stadt innerhalb der zulässigen Grenzwerte variieren, je nachdem aus welchem Gewinnungsgebiet die betreffende Zone versorgt wird. Ein Plan der Versorgungszonen ist beim Versorgungsunternehmen zu beziehen und ist im Internet veröffentlicht.

5. Alle Wassergewinnungsgebiete der Stadtwerke Detmold GmbH liegen innerhalb behördlich festgesetzter Wasserschutzgebiete, um die natürlichen Wasservorkommen bestmöglich gegenüber möglichen Beeinträchtigungen zu schützen.

6. Zusammen mit anderen Versorgungsunternehmen der Region und den landwirtschaftlichen Nutzern von Flächen innerhalb der Schutzgebiete sowie Vertretern der Landwirtschaftskammer NRW besteht eine langjährige Kooperationsvereinbarung, in der regelmäßig die gegenseitigen Interessen thematisiert und erörtert werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenbehandlungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln.

§ 3 Erzeugung und Herstellungsverfahren:

1. Hinsichtlich seiner Gewinnung wird das Trinkwasser grundsätzlich unterschieden in: Grundwasser (aus Tiefbrunnen) Quellwasser (aus Quellen).

2. Je nach Herkunft des Wassers muss das Trinkwasser vor der Verteilung im Versorgungsnetz teilweise durch Wasseraufbereitungsanlagen behandelt werden. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Detmold GmbH sind drei Wasseraufbereitungsanlagen in Betrieb. Als Aufbereitungsverfahren werden hierbei eingesetzt: - Filtration mit Quarzkies zur Trübstoffelimination oder zur Enteisenung und Entmanganung (bedarfsweise mit Flockungsmitteldosierung) - Entsäuerung über dolomitisches Filtermaterial - Entsäuerung durch Gasaustausch (CO2-Riesler) - Desinfektion mit Natriumhypochlorid oder UV-Strahlung Alle eingesetzten Aufbereitungsverfahren sind gemäß der TrinkwV zur Trinkwasserbehandlung zugelassen.

§ 4 Generalklausel für alle Produktrichtlinien
1. Die Produktgruppe wählt oder bestimmt eine(n) Sprecher(in), die/der den Vorstand sachlich berät und die Produktgruppe leitet (Außendarstellung, Werbung, Texte, Organisation der Kontrolle).
2. Zu Kontrollzwecken (Einhaltung der Richtlinien) hat der Verein das Recht auf Einblick in die Bücher der Mitgliedsbetriebe.
3. Die Produktion ist durch Aufstellen entsprechender Schilder ("Hier wächst Ihr ...") ganzjährig zu kennzeichnen. Bei der Vermarktung oder dem Direktverkauf wird das Logo von Lippequalität verwandt. Das Logo darf nicht verändert werden.
4. Ausnahmen und Abweichungen von den Produktrichtlinien kann der Vorstand auf Antrag genehmigen.
5. Im Übrigen gilt die Satzung des Vereins.

Archive

Lippequalität bedeutet

Qualitätsstandards:
+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

Regionalität:
+ kurze Transportwege
+ Arbeitsplätze und Ausbildung
+ regionale Wertschöpfung

Produktgruppensprecher

Trinkwasser:

NN

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Lippequalität bedeutet

Qualitätsstandards:
+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

Regionalität:
+ kurze Transportwege
+ Arbeitsplätze und Ausbildung
+ regionale Wertschöpfung