Richtlinie für gastronomische Betriebe
Die Lippequalität-Richtlinien für gastronomische Betriebe werden gegenwärtig überarbeitet.
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Die Grundsätze sind:
Der Betrieb liegt im Kreis Lippe oder angrenzenden Kommunen und wird von einem regionalen Besitzer / einer regionalen Besitzerin betrieben.
Im laufenden Betrieb werden nach Möglichkeit regionale und saisonale Lippequalität-Produkte eingesetzt.
Die Speisekarte umfasst erkennbar saisonale und regional-typische Angebote.
Mehrere Gerichte haben als Hauptbestandteile Produkte von Lippequalität-Betrieben.
Bei Kaffee und Tee werden fair gehandelte Sorten bevorzugt.
Der Betrieb wird in angemessener Weise nach außen, im Internet, in Anzeigen und auf der Speisekarte als Lippequalität-Mitglied gekennzeichnet.
Die ausgewählten Angebote aus Lippequalität-Betrieben werden mit dem Lippequalität-Gütesiegel gekennzeichnet.