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Produktrichtlinie Obst

Produktrichtlinie Obst

Produktrichtlinie Obst

§ 1 Grundsätze
1. Die unter der Regionalmarke Lippequalität angebotenen Produkte sollen die regionale Wertschöpfung stärken. Erzeuger, Produzenten und Handel haben ihren Sitz bzw. ihre Produktionsstätten in Lippe.
2. Die verwendeten Grundmaterialien stammen nach Möglichkeit aus Lippe. Räumliche Nähe und kurze Transportwege schonen die Natur und das Klima.
3. Auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Futtermittel wird verzichtet. Klärschlamm kommt auf den Feldern nicht zum Einsatz.
4. Die Anforderungen der Produktrichtlinie stellen qualitativ hochwertige Produkte sicher und beschreiben deren Kontrolle. Lippequalität fördert die Vermarktung von Produkten der Mitgliedsbetriebe. So werden Arbeits- und Ausbildungsplätze in Lippe erhalten und geschaffen.
5. Der Lippequalität e.V. fördert die Produktvermarktung durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, im Internet, auf Veranstaltungen und durch Informations- und Verteilmaterial.

§ 2 Herkunft (Regionalität und Gentechnikfreiheit)
1. Das Obst wird in Lippe angebaut.
2. Bäume, Büsche, Setzlinge und Samen kommen nach Möglichkeit aus Lippe.
3. Es werden keine gentechnisch veränderten Samen und Pflanzen eingesetzt.
4. Die Obstprodukte werden in Lippe hergestellt.

§ 3 Produkte und Vermarktung
1. Beeren-, Stein- und Kernobst sowie Rhabarber werden in Gartenbaubetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben, Plantagen und auf Streuobstwiesen in Lippe angebaut.
2. Obstprodukte sind Obstkonserven, Fruchtbrotaufstriche, Säfte, Sirup, Liköre und Obstbrände. Die Vermarktung erfolgt direkt ab Plantage oder Hof, in Hofläden, über Verkaufsstände, durch Direkternte von den Kunden, über Markthändler und den Lebensmitteleinzelhandel. Ebenso erfolgt eine Direktbelieferung.
3. Ein Teil des Obstes wird an Lippequalität-Betriebe zur Saftherstellung geliefert.

§ 4 Erzeugung, Lagerung und Kontrolle
1. Der Obstbau erfolgt nach guter fachlicher Praxis (Einhaltung der Fruchtfolge, ausgewogene Düngung, Anbau von standortangepassten Sorten, sorgsame Bodenbearbeitung, zurückhaltender Pflanzenschutz) und unter Einhaltung aller einschlägigen Verordnungen.
2. Das Obst wird unter qualitätssichernden Maßnahmen geerntet, sortiert, gelagert und transportiert. Das gilt insbesondere für die längerfristige Lagerhaltung von Obst im Winter und Frühjahr, so dass stets frische, schmackhafte und schädlings-, fäulnis- und pilzfreie Produkte angeboten werden können.
3. Kontrollen werden von unabhängigen Fachinstituten (z.B. Landesverband Obstbau Westfalen Lippe, Qualitätssicherungssystem (CS), staatliche Lebensmittelüberwachung) durchgeführt.

§ 5 Generalklausel
1. Die Produktgruppe wählt oder bestimmt eine(n) Sprecher(in), die/der den Vorstand sachlich berät und die Produktgruppe leitet (Außendarstellung, Werbung, Texte, Organisation der Kontrolle).
2. Zu Kontrollzwecken (Einhaltung der Richtlinien) hat der Verein das Recht auf Einblick in die Bücher der Mitgliedsbetriebe.
3. Die Produktion ist durch Aufstellen entsprechender Schilder („Hier entsteht Ihre Milch“ / „Hier entsteht Ihr Käse“) ganzjährig zu kennzeichnen. Bei der Vermarktung oder dem Direktverkauf wird das Logo von Lippequalität verwandt, sofern andere Geschäftsnotwendigkeiten beispielhaft die Vermarktung außerhalb Lippes dem nicht entgegenstehen. Das Logo darf nicht verändert werden.
4. Ausnahmen und Abweichungen von den Produktrichtlinien kann der Vorstand auf Antrag genehmigen.
5. Im Übrigen gilt die Satzung des Vereins.

19.11.2010

Archive

Lippequalität bedeutet

Qualitätsstandards:
+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

Regionalität:
+ kurze Transportwege
+ Arbeitsplätze und Ausbildung
+ regionale Wertschöpfung

Produktgruppensprecher

Obst: Thomas Schäferkordt

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Lippequalität bedeutet

Qualitätsstandards:
+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

Regionalität:
+ kurze Transportwege
+ Arbeitsplätze und Ausbildung
+ regionale Wertschöpfung