Produktrichtlinie Mineralwasser
Vorbemerkung:
Die von der Regionalmarke Lippequalität angebotenen Produkte sollen die regionale Wertschöpfung stärken. Durch räumliche Nähe, kurze Transportwege und die Anforderungen in den Produktrichtlinien sollen durch qualitativ hochwertige Produkte Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen und die Umwelt geschont werden.
§ 1 Herkunft
Natürliches Mineralwasser, das mit dem Logo der Regionalmarke Lippequalität vertrieben wird, stammt von Betrieben, die das Mineralwasser am Quellort im Kreis Lippe aus natürlichen unterirdischen und gegen Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen fördern und abfüllen.
§ 2 Kontrolle
1- Die Anforderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) müssen erfüllt sein. Die amtliche Anerkennung muss vorliegen.
2. Das Mineralwasser unterliegt der ständigen Kontrolle durch firmeneigene Laboratorien sowie durch regelmäßiger Kontrollanalyse unabhängiger Institute.
3. Die Lebensmittelsicherheit ist durch die Zertifizierung nach dem International Food Standard (in der jeweils aktuellsten Version – z. Z. Version 5) nachzuweisen.
§ 3 Generalklausel für alle Produktrichtlinien
1. Die Mitglieder der Produktgruppe wählen oder bestimmen einen Sprecher, der den Vorstand sachlich berät und die Produktgruppe leitet (Außendarstellung, Werbung, Texte, Organisation der Kontrolle).
2. Das Unternehmen wird durch Aufstellen entsprechender Lippequalität-Schilder auf dem Firmengelände ganzjährig gekennzeichnet.
3. Bei der Vermarktung oder dem Direktverkauf kann das Logo von Lippequalität eingesetzt werden. Das Logo darf nicht verändert werden.
4. Ausnahmen und Abweichungen von den Produktrichtlinien kann der Vorstand auf Antrag genehmigen.
5. Im Übrigen gilt die Satzung des Vereins.