Produktrichtlinie Gemüse
§ 1 Grundsätze
1. Die unter der Regionalmarke Lippequalität angebotenen Produkte sollen die regionale Wertschöpfung stärken.
2. Erzeuger, Produzenten und Handel haben ihren Sitz bzw. ihre Produktionsstätten in Lippe. So werden Arbeits- und Ausbildungsplätze in Lippe erhalten und geschaffen.
3. Die verwendeten Grundmaterialien stammen nach Möglichkeit aus Lippe. Räumliche Nähe, pflegliche Tierhaltung und kurze Transportwege schonen die Natur und das Klima.
4. Auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Futtermittel wird verzichtet. Klärschlamm kommt auf den Feldern nicht zum Einsatz.
5. Die Anforderungen der Produktrichtlinien stellen qualitativ hochwertige Produkte sicher und beschreiben deren Kontrolle.
6. Der Lippequalität e.V. fördert die Produktvermarktung durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, im Internet, auf Veranstaltungen und durch Informations- und Verteilmaterial.
§ 2 Herkunft (Regionalität und Gentechnikfreiheit)
1. Das Gemüse wird in Lippe angebaut.
2. Setzlinge und Samen kommen nach Möglichkeit aus Lippe.
3. Es werden keine gentechnisch veränderten Samen und Pflanzen eingesetzt.
4. Die Gemüseprodukte werden in Lippe hergestellt.
§ 3 Produkte und Vermarktung
1. Die Gemüsesorten werden in Gartenbaubetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben in Lippe angebaut.
2. Gemüseprodukte sind Gemüsekonserven, Salate und Gemüsesäfte.Die Vermarktung erfolgt direkt ab Hof, in Hofläden, über Verkaufsstände, über Markthändler und den Lebenseinzelhandel. Ebenso erfolgt eine Direktbelieferung.
3. Ein Teil des Gemüses wird an Lippequalität-Weiterverarbeiter geliefert.
§ 4 Erzeugung, Lagerung und Kontrolle
1. Der Gemüse- und Kartoffelanbau erfolgt nach guter fachlicher Praxis (Einhaltung der Fruchtfolge, ausgewogene Düngung, Anbau von standortangepassten Sorten, sorgsame Bodenbearbeitung, ökologischer und sonst zurückhaltender Pflanzenschutz) und unter Einhaltung aller einschlägigen Verordnungen.
2. Die Anbauflächen werden nicht mit Klärschlamm gedüngt.
3. Das Gemüse wird unter qualitätssichernden Maßnahmen geerntet, sortiert, gelagert und transportiert. Das gilt insbesondere für die längerfristige Lagerhaltung von Gemüse im Winter und Frühjahr, so dass stets frische, schmackhafte und schädlings-, fäulnis- und pilzfreie Produkte angeboten werden können.
4. Der Betrieb wird von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Lippe kontrolliert.
§ 5 Generalklausel für alle Produktrichtlinien
1. Die Produktgruppe wählt oder bestimmt eine(n) Sprecher(in), die/der den Vorstand sachlich berät und die Produktgruppe moderiert (Außendarstellung, Werbung, Texte, Organisation der Kontrolle).
2. Zu Kontrollzwecken (Einhaltung der Richtlinien) hat der Verein das Recht auf Einblick in die Bücher der Mitgliedsbetriebe.
3. Die Produktion ist durch Aufstellen entsprechender Schilder („Hier wächst Ihr ...“) ganzjährig zu kennzeichnen. Bei der Vermarktung oder dem Direktverkauf wird das Logo von Lippequalität verwandt. Das Logo darf nicht verändert werden.
4. Ausnahmen und Abweichungen von den Produktrichtlinien kann der Vorstand auf Antrag genehmigen.
5. Im Übrigen gilt die Satzung des Vereins.