Eier - Ausnahmeregelung
Wenn ein anerkannter Lippequalitätbetrieb vorübergehend seine bewährten Produkte zeitweilig nicht liefern kann, verliert er nicht sofort seine Mitgliedschaft im Regionalverbund. Vielmehr kann der Vorstand mit dem Betrieb eine zeitweilige Ausnahmeregelung treffen. Diese Situation ist derzeit auf dem Eierhof Horn gegeben. Denn der Bau des größeren Hühnerhauses mit entsprechendem Freilauf war einerseits notwendig, zog sich aber leider länger als erwartet hin. Unter solchen Umständen ist es einem Betrieb nicht zumutbar, neue Etiketten herzustellen. Die Firma Horn hat eine Ausnahmegenehmigung beim Vorstand erwirkt. Damit sichergestellt ist, dass Kunden nicht irritiert werden, wird in dieser Übergangszeit das Lippequalität-Logo auf dem Etikett zugeklebt.
Der neue Stall ist inzwischen mit Junghühnern bestückt. Sie werden voraussichtlich ab November legen. Dann wird das Verkleben des Lippepqualität-Logos nicht mehr erforderlich sein und die zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung enden. Denn die Hühnerhaltung entspricht dann wieder den Lippequalität-Kriterien: Eier vom eigenen Hof in Lippe, Freilauf, Unversehrheit der Tiere, Fütterung ohne Gentechnik und mit Futter aus der eigenen Landwirtschaft.