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Produktrichtlinie Getreide, Mehl, Brot

Produktrichtlinien für Bäcker (Kurzform)

1. Einkauf von Mehlen und Schroten bei einer Lippequalität-Mühle.
2. Verwendung von Lippequalität-Obst in der Saison.
3. Lippequalität-Kennzeichnung des Geschäfts und verpackter Produkte.

Produktrichtlinie Getreide - Mehl

Vorbemerkungen:
1. Die unter der Regionalmarke Lippequalität angebotenen Produkte sollen die regionale Wertschöpfung stärken. Erzeuger, Produzenten und Handel haben ihren Sitz bzw. ihre Produktionsstätten in Lippe. So werden Arbeits- und Ausbildungsplätze in Lippe erhalten und geschaffen.

2. Die verwendeten Grundmaterialien stammen nach Möglichkeit aus Lippe. Räumliche Nähe, pflegliche Tierhaltung und kurze Transportwege schonen die Natur und das Klima.
3. Auf die Verwendung gentechnisch veränderter Tiere, Pflanzen und Futtermittel wird verzichtet. Klärschlamm kommt auf den Feldern nicht zum Einsatz.
4. Die Anforderungen der Produktrichtlinien stellen qualitativ hochwertige Produkte sicher und beschreiben deren Kontrolle.
5. Der Lippequalität e.V. fördert die Produktvermarktung durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, im Internet, auf Veranstaltungen und durch Informations- und Verteilmaterial.

§ 1 Herkunft:
Landwirte, die Mitglied bei Lippequalität sind, haben den überwiegenden Teil ihrer Betriebsfläche im Kreis Lippe. Übersteigt die außerhalb Lippes liegende Fläche 10 % der Gesamtbetriebsfläche, ist dies dem Vorstand anzuzeigen und von diesem ggf. zu genehmigen.

§ 2 Produktion:
Die Regeln der guten fachlichen Praxis kommen zur Anwendung. Die Produktion wird dokumentiert (Schlagkartei) und kann von der Geschäftsführung des Vereins Lippequalität eingesehen werden. Die Produktgruppe stimmt die Auswahl der anzubauenden Sorten mit den beteiligten Mühlen ab. Unmittelbar nach der Ernte lassen die Landwirte Durchschnittsmuster ihrer Partien von den Mühlen auf ihre Qualität hin untersuchen.

§ 3 Regionalzuschläge:
Ganzjährig sind die vom Verein finanzierten Schilder „Hier wächst ihr Brot“ gut sichtbar aufzustellen und zu pflegen. Während der Herbstbearbeitung (August bis November) kann davon abgewichen werden. Als Gegenleistung erhalten die Landwirte einen Regionalzuschlag, dessen Höhe qualitätsabhängig festgelegt wird. Voraussetzung ist aber weiterhin die Rückantwort mit den Aufstellorten. Sollte innerhalb eines Jahres keine Rückantwort erfolgt sein, verfällt der Regionalzuschlag zu Gunsten der Vereinskasse. Dies erleichtert die Buchhaltung.

Folgende Mindestqualitäten müssen erreicht werden:

Getreide

Fallzahl

Feuchtkleber

Roggen

100 sec

./.

B-Weizen

220 sec

26 %

A-Weizen

220 sec

28 %

E-Weizen

220 sec

30 %


Folgende Regionalzuschläge dienen als Grundlage (Anwendung des Verdünnungsprinzip beim Mehreinkauf von LQ-Getreide):

Getreide

Regionalzuschlag

Roggen

25 ct / dt

B-Weizen

10 ct / dt

A-Weizen

25 ct / dt

E-Weizen

40 ct / dt


Die eingekauften Getreidemengen und verkauften Mehlmengen werden von den Mühlen Ende Juni an den Verein gemeldet und die fälligen Zuschläge in Summe an den Verein überwiesen. Dieser verteilt die Zuschläge im Verhältnis verarbeiteter Menge zu gelieferter Menge.

Dies kann zu einer gleichmäßigen Verringerung der ausgezahlten Zuschläge führen.
Sollte vom Verdünnungsprinzip zugunsten eines Windhundprinzips (voller Zuschlag bis zum Erreichen der Bedarfsmenge, keine Zuschläge für Übermengen) abgewichen werden, sind den Landwirten die Mengenbewegungen zeitnah in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Die Landwirte teilen dem Verein per Rückfax ihre Ernteerwartungen und Vermarktungsabsichten zur besseren Planung vor der Ernte mit. Die Mühlen stellen dann auf Basis der Erntequalitäten einen Bedarfsplan auf, der der Produktgruppe zur Verfügung gestellt wird. Die Gruppensprecher bemühen sich dann, die Koordination der Lieferungen sicherzustellen.

Die Landwirte erhalten den aktuellen Marktpreis, der sich zum Zeitpunkt des Handels aus dem Marktgeschehen ergibt und von den Notierungen, z.B. im Ernährungsdienst, abgeleitet werden kann. Der Regionalzuschlag wird separat ausgezahlt.


Es besteht gegenüber den Vereinsmühlen eine Anbietungs- aber keine Andienungspflicht. Lippequalität-Getreide muss also zunächst den Mitgliedsmühlen angeboten werden.

§ 4 Kontrolle
Die Warenströme (Einkauf / Verkauf) werden dokumentiert und im Rahmen der Lizenz- und Regionalzuschlagsabrechnungen durch die Mühlen an den Verein gemeldet. Jährlich sind die verkauften Mahlgutmengen und die eingekauften Lippequalität-Getreidemengen per 30.06. dem Verein zu melden.

Damit werden die Warenströme innerhalb der Produktgruppe transparent und leicht nachvollziehbar dokumentiert.

§5 Glyphosat-Einsatz:
S. Beschluss der MV v. 17.3.2016: eingeschränkter, nicht flächendeckender Einsatz zur Bekämpfung von Quecken ist erlaubt.

Generalklausel für alle Produktrichtlinien:
1. Produktgruppe: Die Produktgruppe wählt oder bestimmt eine(n) Sprecher(in), die/der den Vorstand sachlich berät und die Produktgruppe moderiert (Außendarstellung, Werbung, Texte, Organisation der Kontrolle).
2. Kontrolle: Durch die Produktgruppe findet eine gegenseitige Kontrolle statt. Zu Kontrollzwecken (Einhaltung der Richtlinien) hat der Verein das Recht auf Einblick in die Bücher der Mitgliedsbetriebe.
3. Kennzeichnung: Der Betrieb und seine Verkaufsstellen sind als Lippequalität-Betrieb nach außen sichtbar zu kennzeichnen. Die Produktion ist durch Aufstellen entsprechender Schilder („Hier wächst Ihr ...“) ganzjährig zu kennzeichnen. Bei der Vermarktung oder dem Direktverkauf wird das Logo von Lippequalität verwandt. Das Logo darf nicht verändert werden.
4. Ausnahmeregelungen: Ausnahmen und Abweichungen von den Produktrichtlinien kann der Vorstand auf Antrag genehmigen.
5. Im Übrigen gilt die Satzung des Vereins.

Produktrichtlinie Brot / Backwaren / Teigwaren

Vorbemerkungen:
1. Die unter der Regionalmarke Lippequalität angebotenen Produkte sollen die regionale Wertschöpfung stärken. Erzeuger, Produzenten und Handel haben ihren Sitz bzw. ihre Produktionsstätten in Lippe. So werden Arbeits- und Ausbildungsplätze in Lippe erhalten und geschaffen.
2. Die verwendeten Grundmaterialien stammen nach Möglichkeit aus Lippe. Räumliche Nähe, pflegliche Tierhaltung und kurze Transportwege schonen die Natur und das Klima.
3. Auf die Verwendung gentechnisch veränderter Tiere, Pflanzen und Futtermittel wird verzichtet. Klärschlamm kommt auf den Feldern nicht zum Einsatz.
4. Die Anforderungen der Produktrichtlinien stellen qualitativ hochwertige Produkte sicher und beschreiben deren Kontrolle.
5. Der Lippequalität e.V. fördert die Produktvermarktung durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, im Internet, auf Veranstaltungen und durch Informations- und Verteilmaterial.

§ 1 Herkunft:
Lippequalität-Bäckereien und -Konditoreien beziehen ihren Bedarf an Mahlprodukten zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und feinen Backwaren von Lippequalität-Mühlen.

§ 2 Produktion:
Auf Fertigmehle ist ggf. durch Verwendung von Saatenmischungen nach Möglichkeit zu verzichten.
Ist aus technischen, personellen, saisonalen oder anderen Gründen ein Zukauf von Backwaren erforderlich, sollte dieser vorzugsweise bei einem Lippequalität-Betrieb erfolgen. Der Zukauf von Nicht-Mitgliedern gilt als Ausnahme und sollte dauerhaft nicht mehr 10% des Backwaren Angebots ausmachen. Lippequalität-Teigwaren werden aus Mahlprodukten hergestellt, die den gleichen Kriterien
entsprechen wie die Mahlprodukte für Backwaren. Werden die Teigwaren mit Eiern hergestellt, so sind Lippequalität-Eier zu verwenden.

§ 3 Verkauf:
1. Die Mitgliedsbetriebe kennzeichnen als Bindeglied zum Endverbraucher ihre Ladengeschäfte erkennbar als Lippequalität-Betrieb.
2. Sie nutzen in der Regel das zur Verfügung stehende Verpackungsmaterial. Bei Verwendung einer individuellen Verpackung muss das Lippequalität-Logo verwendet werden.
3. Im Verkauf ist auf eine leichte Unterscheidbarkeit von Produkten aus Lippequalität-Mehl von sonstigen Handelsbackwaren zu achten (Aufkleber an Preisschildern o.ä.).
4. Bei Obstkuchen oder Belag im Catering-Bereich sind saisonale Produkte zu bevorzugen. Auch hier erfolgt der Zukauf vorzugsweise bei Lippequalität-Betrieben.

Generalklausel für alle Produktrichtlinien:
1. Produktgruppe: Die Produktgruppe wählt oder bestimmt eine(n) Sprecher(in), die/der den Vorstand sachlich berät und die Produktgruppe moderiert (Außendarstellung, Werbung, Texte, Organisation der Kontrolle).
2. Kontrolle: Durch die Produktgruppe findet eine gegenseitige Kontrolle statt. Zu Kontrollzwecken (Einhaltung der Richtlinien) hat der Verein das Recht auf Einblick in die Bücher der Mitgliedsbetriebe.
3. Kennzeichnung: Der Betrieb und seine Verkaufsstellen sind als Lippequalität-Betrieb nach außen sichtbar zu kennzeichnen. Die Produktion ist durch Aufstellen entsprechender Schilder („Hier wächst Ihr ...“) ganzjährig zu kennzeichnen. Bei der Vermarktung oder dem Direktverkauf wird das Logo von Lippequalität verwandt. Das Logo darf nicht verändert werden.
4. Ausnahmeregelungen: Ausnahmen und Abweichungen von den Produktrichtlinien kann der Vorstand auf Antrag genehmigen.
5. Im Übrigen gilt die Satzung des Vereins.

Eins unserer vielen Feldschilder, die auf einen Lippequalität-Landwirt hinweisen, die Brotgetreide für lippische Mühlen anbauen.

Archive

Lippequalität bedeutet

Qualitätsstandards:
+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

Regionalität:
+ kurze Transportwege
+ Arbeitsplätze und Ausbildung
+ regionale Wertschöpfung

Produktgruppensprecher

Landwirte (Getreide):
Friedrich Niedermeier (Blomberg-Brüntrup)

Mühlen:
Dr. Bernd Nagel-Held (Lemgo-Voßheide)

Bäcker:
Fred Meffert (Lemgo)

100% gibt es nicht

Lippequalität ist gut und regional.

Aber 100% aus Lippe geht nicht.

Wir haben in Lippe kein Salz und keine Gewürze.

Wir haben leider nicht einmal eigenen Zucker. Es wird zwar in Lage noch Zucker aus lippischen Rüben produziert.  Aber dennoch können wir - jedenfalls zur Zeit - keinen lippischen Zucker beziehen.

Es gibt auch keine lippischen Rosinen für das Rosinenbrot. Ebenso gibt es für einen Erdbeerkuchen außerhalb der Erntesaison in Lippe keine frischen einheimischen Erdbeeren. Das lernen Kinder bereits in der Schule.

Wenn wir von Lippequalität-Backwaren sprechen, dann geht es um die Hauptbestandteile Mehle und Schrote und die saisonal vorhandenen frischen Zutaten.

Wenn wir von Lippequalität-Bäckern sprechen, dann sind das solche, die bei einer der lippischen Lippequalität-Mühlen einkaufen, ihre Produkte in aller Reghel ohne Backmischungen herstellen und dabei eigene Rezepturen verwenden. Dass in Bäckereien einzelne Produkte zur Abrundung des Angebots hinzugekauft werden, ist einer Lippequalität-Bäckerei erlaubt. Solche Zukäufe sollen in der Regel nicht mehr als 5% ihres Backwarenangebots ausmachen.

Nun zu den Mehlen: Lippische Mühlen kaufen Brotgetreide von lippischen Bauern, und sie beliefern lippische Bäcker mit Mehlen und Schroten für ihre Backwaren. So hat der Kunde einen  Bezug zu seinem Land und weiß, dass von diesen Lebensmitteln viele in Lippe leben.  Denn Lippequalität steht für funktionierende Produktionsketten in der Region und für eine regionale Wertschöpfung. Allerdings brauchen Bäcker oft Mehle und Schrote, die in der nötigen Qualität nicht immer in Lippe wachsen. Mühlen müssen daher Mehlsorten mischen. Deswegen ist uns die Mengenidentität zwischen geerntetem Brotgetreide und ausgeliefertem Mehl so wichtig. Denn daran erweist sich die Regionalität der Wertschöpfungskette.

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Lippequalität bedeutet

Qualitätsstandards:
+ Fütterung ohne Gentechnik
+ klare Produktrichtlinien
+ transparente Produktlinien
+ kein Klärschlamm im Acker

Regionalität:
+ kurze Transportwege
+ Arbeitsplätze und Ausbildung
+ regionale Wertschöpfung