06.03.2012
Wir laden alle Betriebe in Lippe ein, sich zu prüfen, ob sie nicht schon längst Mitglied bei uns sein könnten. Oder ab sie ihren Betrieb entsprechend ausrichten wollen.
Wenn ein Betrieb Mitglied im Lippequalität e.V. werden will, muss er die Kriterien der Satzung und der jeweils geltenden Produktrichtlinien erfüllen.
Mit der Mitgliedschaft im Lippequalität e.V. wird der Betrieb öffentlich als "Lippequalität-Betrieb" ausgezeichnet und hat das Lippequalität-Logo für seinen Betrieb und für seine nach Lippequalität erzeugten und zugelassenen Produkte zu führen.
Dieses Gütesiegel ist geschützt. Es kennzeichnet für die Kunden erkennbar die geprüfte Regionalität und die besondere Qualität gemäß den Kriterien des Lippequalität e.V.
Die Vorteile der Mitgliedschaft:
Die Berechtigung, als Lippequalität-Betrieb aufzutreten und geführt zu werden, wird regelmäßig ständig gepüft. Mehr dazu siehe unter "Kontrollen".
Es können auch Verbände, Vereine uned Einzelpersonen sowie Einzelpersonen Mitglied im Lippequalität e.V. sein. Sie gehören dann zu den Födermitgliedern.
Der Verein Lippequalität ist nicht in erster Linie gemeinnützig tätig, sondern ein Vermarktungsverein mit regionalem Qualitätssiegel. Wer die Regionalbewegung Lippe insgesamt fördern will, zu der auch Lippequalität e.V. gehört, der ist bei der gemeinnützig tätigen und damit auch spendenfähigen Regionalbewegung Lippe ("Lippefreunde e.V.") besser aufgehoben.
Die normale Kündigung ist gemäß der Satzung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gegeben. Die Wirksamkeit einer Kündigung muss öffentlich gemacht werden.
Auf die öffentliche Auszeichnung als Lippequalität-Betrieb und auf die Auslobung von Produkten als Lippequalität-Produkte muss sich ein Kunde verlassen können. Damit dies sichergestellt ist, werden Betrieb und Produkte regelmäßig geprüft. Dies ist in der Struktur des Vereins, in den Produktrichtlinien und in der Satzung verankert.
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Verfahren bei Problemen
Bei festgestellten Problemen und Schwierigkeiten finden zunächst Fachgespräche und Beratung innerhalb des Vereins statt. Ziel ist es geordnete Wege eines guten Miteinanders im Verein zu suchen. Gegebenenfalls werden gesonderte vertragliche Vereinbarungen oder zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen getroffen.
Ein Missbrauch der Mitgliedschaft im Lippequalität e.V., die Erschleichung eigener Vorteile zu Lasten anderer Vereinsmitglieder und die Täuschung von Kunden durch den unrechtmäßigen oder irreführenden Gebrauch des Gütesiegels müssen geahndet werden.
Scheitern diese Verhandlungen, so kann nach § 5 (2) der Satzung das Mitglied aus dem Verein Lippequalität e.V. ausgeschlossen werden. Damit verbunden ist der Entzug aller Rechte und Vorteile, das Verbot der weiteren Benutzung des Lippequalität-Gütesiegels und ggf. auch eine Strafanzeige. Da der Eintritt in den Lippequalität e.V. öffentlich gemacht wird, ist auch ein Ausschluss öffentlich zu machen.
Diese Verfahrensschritte hat die Mitgleiderversammlung des Lippequalität e.V. auf ihrer Mitgleiderversammlung 2011 beschlossen.

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am 12.3.2012 in Detmold im Landeskirchenamt statt.
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Grußwort der Landeskirche (Kirchenrat Tobias Treseler)
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung, Wahl der Protokollführung
3. Beschluss: Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
4. Bericht des Vorstands
5. Bericht der Geschäftsführerin Finanzen
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Beschluss über die Entlastung des Vorstands
8. Beschluss zur Änderung der Satzung
9. Beschluss: Mitgliedsbeiträge
10. Beschluss: Grundsätze zur Verwendung des Lippequalität-Logos
11. "Es muss einmal gesagt sein" - Ansprache des Vorsitzenden
12. Wahl des Wahlvorstandes
13. Wahl des Vorstands (gemäß § 7 und 10 der Satzung)
14. Wahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2012
15. Beschlüsse zu Vorhaben im Jahr 2012 und zur langfristigen Entwicklung des Vereins
16. Verschiedenes.