06.03.2012

Wie wird man Mitglied bei Lippequalität?

Wir laden alle Betriebe in Lippe ein, sich zu prüfen, ob sie nicht schon längst Mitglied bei uns sein könnten. Oder ab sie ihren Betrieb entsprechend ausrichten wollen.

Wenn ein Betrieb Mitglied im Lippequalität e.V. werden will, muss er die Kriterien der Satzung und der jeweils geltenden Produktrichtlinien erfüllen.

  • 1. Erfüllung der Lippequalität-Kriterien
  • 2. Schriftlicher Aufnahmeantrag
  • 3. Prüfung durch den Vorstand
  • 4. Fachliche Prüfung und Zustimmung durch die jeweilige Produktgruppe
  • 5. Beschluss des Vorstands
  • 6. Veröffentlichung der Mitgliedschaft
  • 7. Eintritt in die Pflichten und Rechte des Vereins

Mit der Mitgliedschaft im Lippequalität e.V. wird der Betrieb öffentlich als "Lippequalität-Betrieb" ausgezeichnet und hat das Lippequalität-Logo für seinen Betrieb und für seine nach Lippequalität erzeugten und zugelassenen Produkte zu führen.

Dieses Gütesiegel ist geschützt. Es kennzeichnet für die Kunden erkennbar die geprüfte Regionalität und die besondere Qualität gemäß den Kriterien des Lippequalität e.V.

Die Vorteile der Mitgliedschaft:

  • geprüfte Regionalität als Alleinstellungsmerkmal
  • transparente Produktlinien (auch für Kunden nachvollziehbar)
  • geprüfte Qualität: neben staatlichen und gewerblichen Prüfungen auch nach Kriterien von Lippequalität. Diese Prüfung ist kostenlos.
  • Informationsaustausch und Kooperation in den Produktgruppen
  • Vernetzung mit den übrigen Lippequalität-Betrieben
  • gemeinsame Auftritte in der Werbung und bei Aktionen
  • gegenseitige Unterstützung bei Festen, Jubiläen, Aktionen usw.
  • Vermarktungshilfen durch den Verein
  • Teilhabe an der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins

Die Berechtigung, als Lippequalität-Betrieb aufzutreten und geführt zu werden, wird regelmäßig ständig gepüft. Mehr dazu siehe unter "Kontrollen".

Es können auch Verbände, Vereine uned Einzelpersonen sowie Einzelpersonen Mitglied im Lippequalität e.V. sein. Sie gehören dann zu den Födermitgliedern.

Der Verein Lippequalität ist nicht in erster Linie gemeinnützig tätig, sondern ein Vermarktungsverein mit regionalem Qualitätssiegel. Wer die Regionalbewegung Lippe insgesamt fördern will, zu der auch Lippequalität e.V. gehört, der ist bei der gemeinnützig tätigen und damit auch spendenfähigen Regionalbewegung Lippe ("Lippefreunde e.V.") besser aufgehoben.

Die normale Kündigung ist gemäß der Satzung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gegeben. Die Wirksamkeit einer Kündigung muss öffentlich gemacht werden.

Auf die öffentliche Auszeichnung als Lippequalität-Betrieb und auf die Auslobung von Produkten als Lippequalität-Produkte muss sich ein Kunde verlassen können. Damit dies sichergestellt ist, werden Betrieb und Produkte regelmäßig geprüft. Dies ist in der Struktur des Vereins, in den Produktrichtlinien und in der Satzung verankert.

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Verfahren bei Problemen

Bei festgestellten Problemen und Schwierigkeiten finden zunächst Fachgespräche und Beratung innerhalb des Vereins statt. Ziel ist es geordnete Wege eines guten Miteinanders im Verein zu suchen. Gegebenenfalls werden gesonderte vertragliche Vereinbarungen oder zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen getroffen.

Ein Missbrauch der Mitgliedschaft im Lippequalität e.V., die Erschleichung eigener Vorteile zu Lasten anderer Vereinsmitglieder und die Täuschung von Kunden durch den unrechtmäßigen oder irreführenden Gebrauch des Gütesiegels müssen geahndet werden.

Scheitern diese Verhandlungen, so kann nach § 5 (2) der Satzung das Mitglied aus dem Verein Lippequalität e.V. ausgeschlossen werden. Damit verbunden ist der Entzug aller Rechte und Vorteile, das Verbot der weiteren Benutzung des Lippequalität-Gütesiegels und ggf. auch eine Strafanzeige. Da der Eintritt in den Lippequalität e.V. öffentlich gemacht wird, ist auch ein Ausschluss öffentlich zu machen.

Diese Verfahrensschritte hat die Mitgleiderversammlung des Lippequalität e.V. auf ihrer Mitgleiderversammlung 2011 beschlossen.